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Warhammer 40k - Lexicanum:Lizenzbestimmungen

Version vom 2. Februar 2011, 14:33 Uhr von Inquisitor S. (Diskussion | Beiträge)
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Unveränderte Kopien

Einzelne Artikel oder der gesamte Inhalt der Enzyklopädie dürfen unverändert für unkommerzielle Print- und Onlinepublikationen übernommen werden. Dabei ist die Schutzrechtspolitik von Games Workshop zu beachten und auf die Urheberschaft des Artikels hinzuweisen.


Modifikationen

Werden Teile eines Artikels verändert, so ist natürlich weiterhin darauf zu achten, dass die Schutzrechtsrichtlinien von Games Workshop erfüllt bleiben, und dass die Urheberschaft des Originals korrekt ausgewiesen wird.


Praktische Anwendung in Online-Medien

Im Falle einer Online-Weiterverbreitung von Inhalten empfiehlt es sich folgenden Satz unter jeden übernommenen Artikel (im Beispiel: Artikel XYZ") zu stellen:

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel XYZ aus der inoffiziellen Warhammer Enzyklopädie Lexicanum und entstand unter Berücksichtigung der Games Workshop Schutzrechtspolitik.

"Lexicanum" sollte ein direkter Link auf die Lexicanum-Hauptseite, "Artikel XYZ" sollte ein direkter Link auf den entsprechenden Artikel in der Enzyklopädie sein. "Schutzrechtspolitik" sollte zur aktuellen Version des offiziellen GW-Artikels führen.


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